Kommerzielle Nutzung - Hochzeitsfotos und Bilderklau durch Dienstleister

 

Als Hochzeitsfotografin investiere ich nicht nur viele Stunden am Hochzeitstag selbst, sondern auch unzählige Stunden in Vorbereitung, Bildbearbeitung, Weiterbildung, Technik und die kreative Entwicklung meines eigenen Bildstils. Jedes Foto trägt meine Handschrift und ist urheberrechtlich geschützt.

 

Mit der Buchung einer Hochzeitsreportage erwerben Brautpaare ein Nutzungsrecht für den privaten Gebrauch ihrer Bilder – beispielsweise zum Teilen mit Familie und Freunden oder für persönliche Erinnerungen.

Das Urheberrecht an den Bildern bleibt jedoch immer bei der Fotografin beziehungsweise dem Fotografen. Es ist nicht abtretbar und man kann es auch nicht kaufen.

 

Leider passiert es immer wieder, dass andere Dienstleister einer Hochzeit – etwa Florist, Weddingplanner, Make-up Artists, Locations oder Dekorationsfirmen – Bilder ungefragt von den Brautpaaren oder aus sozialen Netzwerken herunterladen und für eigene Werbung verwenden. Genau das ist ohne ausdrückliche Zustimmung nicht erlaubt.

 

Sobald Hochzeitsbilder (oder Bilder generell) für Marketing, Social Media, Websites, Werbung oder andere geschäftliche Zwecke / Werbung genutzt werden, handelt es sich um eine kommerzielle Nutzung. Dafür benötigt es immer die Zustimmung der Urheberin sowie eine entsprechende Nutzungsvereinbarung. Damit der Dienstleister mit dem entsprechenden Foto werben kann, muss er die Lizenz für die Nutzung erwerben. Denn diese Bilder dienen nicht mehr nur der Erinnerung, sondern generieren Reichweite, Sichtbarkeit und potenziell Umsatz.

 

Respekt gegenüber kreativer Arbeit bedeutet auch, Bildrechte zu respektieren. Wer professionelle Fotos für das eigene Business nutzen möchte, sollte diese Nutzung transparent anfragen und korrekt lizenzieren – genauso selbstverständlich, wie jede andere kreative Dienstleistung bezahlt wird.

 

-> Uebrigens Du als Dienstleister musst  zusätzlich zwingend immer das Einverständnis der abgebildeten Personen einholen  und das am Besten schriftlich. Jede auf einem Foto abgebildete Person hat das "Recht am eigenen Bild" und kann zustimmen oder auch ablehnen. Wenn du Beides eingeholt hast, die kommerzielle Lizenz+das Einverständnis der Person, kannst du das Bildmaterial unbesorgt verwenden.

 

Wertschätzung beginnt dort, wo kreative Arbeit nicht einfach genommen, sondern respektiert wird.

Hochzeitsfotos aus Graubünden - Maienfeld - Heididorf - Schloss Salenegg - Julia Usunow - Hochzeitsfotograf