Allgemeine Geschäftsbedingungen von
Julia Usunow Fotografie
Inhaberin: Julia Usunow
Spitalgasse 24, CH 3011 Bern
Telefon: +41 (0) 79 930 34 15
Email: info@julia-usunow.ch
Website: www.julia-usunow.ch
1. ALLGEMEINES
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für alle Aufträge, Angebote, Lieferungen und Dienstleistungen von Julia Usunow Fotografie, wenn nicht ausdrücklich zu einem anderen Zeitpunkt etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Mit der Buchung bzw. Inanspruchnahme einer Dienstleistung gelten die AGB als gelesen und akzeptiert.
1.1 OFFERTEN
Von Julia Usunow Fotografie erstellte Offerten haben eine Gültigkeitsdauer von 30 (dreissig) Tagen.
1.2 PRODUKTIONSAUFTRAG
Julia Usunow Fotografie wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Julia Usunow Fotografie kann selbst oder durch Dritte (Labore, Druckereien, etc.) ausführen lassen. Sofern der Auftraggeber keine schriftlichen Anweisungen trifft, ist Julia Usunow Fotografie hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei.
1.3 FOTOGRAFIEN
„Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle von Julia Usunow Fotografie hergestellten Produkte, gleich in welcher
technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen
( Papierbilder, Bilder im Fotobuch, Fotobücher, Bilder in digitaler Form auf USB-Stick oder sonstigen Speichermedien). Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von
Julia Usunow Fotografie gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne vom Urheberrechtsgesetz handelt.
1.4 KÜNSTLERISCHER GESTALTUNGSSPIELRAUM FOTOGRAF
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos und Fotoarbeiten stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum von Julia Usunow Fotografie unterliegen. Reklamationen und / oder Mängelrügen hinsichtlich des von Julia Usunow Fotografie ausgeübten künstlerischen Gestaltungs- spielraums sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten.
1.5 HAFTUNG PERSONENAUFNAHMEN / SACHAUFNAHMEN
Bei Personenaufnahmen und Aufnahmen von Objekten an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechtsinhaber einzuholen. Bei Veranstaltungen wie zb.: Hochzeiten, hat der Auftraggeber die Einwilligung der anwesenden, abgebildeten Personen und Objekten und Ortschaften einzuholen und haftet für dieses allein.
1.6. HAFTUNG UNFALL / ABBRUCH
Es wird empfohlen, für sich selbst eine Haftpflicht - und Unfallversicherung abzuschließen. Für Unfälle jeglicher Art übernimmt Julia Usunow Fotografie keine Haftung. Eine Haftung wird ebenfalls für den Fall ausgeschlossen, dass durch Einwirkung von Außen oder höherer Gewalt vor oder während des vereinbarten Fototermins die Aufnahmen nicht stattfinden können oder währenddessen abgebrochen werden müssen.
1.7 VERPFLEGUNG / PAUSEN
Bei Halb- oder Ganztagesbuchungen ab 4 Stunden (insbesondere bei Veranstaltungen wie Hochzeiten), ist die Fotografin Julia Usunow mit Speisen und Getränken zu versorgen und es sind angemessene Pausen zu gewähren. Bei Buchungen bis in die späten Abendstunden ist ausserdem ein Sitzplatz zur Verfügung zu stellen.
2. BILDRECHTE
2.1 URHEBERRECHT
Bei Fotografien welche Julia Usunow Fotografie von einer Person oder einem Gegenstand macht, bleiben die Urheberrechte im Besitz von Julia Usunow Fotografie. Urheberrechte sind laut Urheberrechtsgesetz nicht übertragbar.
2.2 NUTZUNGSRECHTE
Julia Usunow Fotografie überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos an den Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschliesslich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Jede Veränderung, Weiterverarbeitung (zb. durch Foto- Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung durch Julia Usunow Fotografie. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist. Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars über.
2.3 NAMENSNENNUNG FOTOGRAF
Als Urheber hat Julia Usunow Fotografie das Recht, bei Veröffentlichungen von Fotografien genannt zu werden. Macht Julia Usunow Fotografie von dem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung, zur Forderung von Schadenersatz in Höhe des doppelten Honorars.
2.4 AUSWAHL DER FOTOS
Julia Usunow Fotografie wählt die Bilder aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden. Rohdateien (RAW) und unbearbeitetes Bildmaterial werden dem Auftraggeber grundsätzlich nicht abgegeben. Dieses bleibt alleiniges Eigentum der Fotografin. Der Auftraggeber erhält ausschliesslich bearbeitetes Bildmaterial, hochauflösend und im JPG Format. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddateien durch Julia Usunow Fotografie ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.
HOCHZEIT
Eine Mindestanzahl an Fotografien kann nicht garantiert werden. Die Anzahl der Fotos hängt von der Art, dem Umfang und dem Geschehen des Auftrags individuell ab. Es wird ebenfalls nicht garantiert, dass in der vorgegebenen Zeit alle Gäste abgelichtet werden können. Julia Usunow (Fotografin) ist jedoch sehr bemüht, möglichst viele Gäste zu fotografieren. Für Personen welche, aus verschiedenen Gründe, nicht auf den Fotos abgebildet sind, übernimmt Julia Usunow Fotografie keine Haftung.
2.5 REFERENZEN
Bei entsprechender schriftlicher, zusätzlicher Vereinbarung, erhält Julia Usunow Fotografie als Urheberin das Recht, einzelne Bilder kostenlos für Werbezwecke zu verwenden (z. B. Website, Visitenkarten, Preislisten, Flyer, Wettbewerbe, Inserate, Internetseiten, Facebook, Sedcards etc..). Die Art der Präsentation (Wasserzeichen, Rahmen, Bearbeitung etc.) ist Sache von Julia Usunow Fotografie.
Julia Usunow Fotografie hat das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (Internet, Printmedien), bei Ausstellungen, Werbung, Gesprächen und Präsentationen mit potentiellen Auftraggebern, auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene fotografische Arbeit hinzuweisen.
3. VERGÜTUNG
3.1 PREISE / ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Sämtliche Preise und Angebote auf der/ den Website(n) und sonstigen Preisausschreibungen von Julia Usunow Fotografie sind unverbindlich. Julia Usunow Fotografie behält sich ausdrücklich das Recht vor, Preisänderungen mit sofortiger Wirkung vorzunehmen. Die Preise der Dienstleistungen verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Julia Usunow Fotografie ist nicht Mehrwertsteuerpflichtig.
HOCHZEIT
Mit der Unterzeichnung des Vertrages für die Hochzeitsfotografie, ist die dem Vertrag beigelegte Rechnung für die 1.Teilzahlung (zur festen Reservierung und Buchung des Termins) per sofort fällig. Erst mit Eingang des Betrages bei Julia Usunow Fotografie, sowie der Unterschrift des Brautpaares im Vertrag (beide) im Vertrag, gelten die im Vertrag genannten Termine als gebucht.
Trifft die 1. Teilzahlung und der Vertrag wie oben genannt, nicht fristgemäss ein, so ist Julia Usunow Fotografie nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet und kann den Termin anderweitig vergeben. Der Restbetrag (die 2. Teilzahlung) muss innert 3 Wochen vor / spätestens jedoch 3 Tage vor dem Buchungsdatum eingegangen sein.
Sollte bei Hochzeiten Bar-Zahlung schriftlich vereinbart worden sein, so ist der fällige Betrag auf jeden Fall am Tag der Hochzeit zu begleichen.
Sämtliche Post oder Kuriersendungen (zb. für USB-Sticks; Fotobücher etc.) werden erst ausgelöst, wenn der Betrag vollkommen beglichen wurde. Das Gleiche gilt für jegliche Galerien welche online aufgeschaltet werden, oder auch Vorschaubilder.
FOTOSHOOTING
Mit der Unterzeichnung des Vertrages für ein Fotoshooting , ist die 1. Teilzahlung (zur festen Reservierung des Termins) in Höhe von 50% der Gesamtvergütung per sofort fällig. Erst mit Eingang des Betrages bei Julia Usunow Fotografie, sowie der Unterschrift des des Auftraggebers im Vertrag, gelten die im Vertrag genannten Termine als gebucht.
Trifft die 1. Teilzahlung und der Vertrag wie oben genannt, nicht fristgemäss ein, so ist Julia Usunow Fotografie nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet und kann den Termin anderweitig vergeben. Der Restbetrag ( die 2. Teilzahlung) von 60% wird am Tag des Shootings fällig.
Sämtliche Post oder Kuriersendungen (zb. für USB-Sticks; Fotobücher etc.) werden erst ausgelöst, wenn der Betrag vollkommen beglichen wurde. Das Gleiche gilt für jegliche Galerien welche online aufgeschaltet werden, oder auch Vorschaubilder.
3.2 ZAHLUNGSVERZUG
Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Beträge / Rechnungen nicht spätestens 30 (dreissig) Tage nach dem Zugang der Rechnung (per Email) oder gleichwertiger Zahlungsaufforderung begleicht.
Nach einer Mahnung (berechtigt nach dem 15. Tag) kommt der Auftraggeber in Verzug.
Der Auftraggeber übernimmt anfallende Mahnspesen in Höhe von 10.00 CHF (für die 1. Mahnung) und 20.00 CHF für die 2. (=letzte) Mahnung.
Mahnspesen und Kosten durch Beauftragung eines Inkassobüros, eines Rechtsanwalts und des Gerichts gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Folgende zur Ausführung des Auftrags erforderliche Kosten und Auslagen sind nicht in einem gebuchten Angebot inkludiert, gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind innert 30 (dreissig) Tagen zu begleichen:
Zusätzlich erforderliche Reisekosten wie zb.: ein Taxi von/ zu schwer erreichbaren Orten zum nächsten Bahnhof (wenn sich eine Feier-Location ausserhalb kurzer Reichweite zum nächsten Bahnhofs befindet)
Übernachtungsspesen welche durch spontane, vor Ort hinzu gebuchte Verlängerung eines Auftrags seitens des Auftraggebers erforderlich sind (Hotel,-/ Übernachtungskosten bei Verlängerungen von Reportagen bis nach 20.00 Uhr)
Weitere vor Ort anfallende, auftragsbedingte Kosten wie: Eintritte in Zoos, Theater, Fahrten für Bergbahnen zu Locations in Bergregionen, Fahrkarten für Schiffe etc.
Ab 30-minütiger, vom Auftraggeber mündlich oder schriftlich dazu gebuchter Verlängerung, wird 1 komplette Zusatzstunde berechnet. Zusatzstunden sind innert 7 Tagen nach dem gebuchten Termin zu begleichen.
4. STORNIERUNG / TERMIN VERSCHIEBUNG / VERSPÄTUNG UND NICHT ERSCHEINEN CORONAVIRUS UND ANGEORDNETE MASSNAHMEN ZU VERANSTALTUNGEN
4.1 STORNIERUNG HOCHZEIT
Sollte ein Auftrag nach der Unterzeichnung des Vertrages und / oder nach Eingang der 1. Teilzahlung seitens den Auftraggebers storniert werden, wird ohne Ausnahme folgendes Honorar fällig:
Nach Unterzeichnung des Vertrages und bis 14 Tage danach: 10 % des gebuchten Angebots
(für bereits geleisteten Aufwand wie Vorbereitungen und Planungen zum
Hochzeitstag, Erstellung Vertrag, Persönliche Treffen vorab, oder telefonische Beratung mit dem Brautpaar, etc.)
Ab dem15.Tag nach Vertragsunterzeichnung: 20% des gebuchten Angebots
Ab 9 Monate vor dem Termin: 50 % des gebuchten Angebots (1. Teilzahlung/ Terminreservierung wird einbehalten)
Ab 6 Monate vor dem Termin: 60 % des gebuchten Angebots
Ab 3 Monate vor dem Termin: 80 % des gebuchten Angebots
Ab 30 Tage vor dem Termin und keine Abmeldung: 100 % des gebuchten Angebots
—> Sollte Julia Usunow Fotografie jedoch für dieses Datum einen neuen, mindestens gleichwertigen Auftrag erhalten, so wird 1. Teilzahlung im Anschluss vollständig zurück erstattet.
FOTOSHOOTING
• Bis 7 Tage vor dem Termin: keine Gebühr
• Bis 12 Stunden vor dem Termin: 50% des gebuchten Angebots
• Keine Abmeldung und nicht Erscheinen zum Termin: 100% des gebuchten Angebots
4.2 TERMIN VERSCHIEBUNG HOCHZEIT
Bei Verschiebung eines gebuchten Hochzeitstermins durch den Auftraggeber, bleibt die bezahlte
1. Teilzahlung (zur Reservierung für den vertraglich vereinbarten Termin), bei Julia Usunow Fotografie und wird nicht zurück erstattet. Der Ersatztermin bzw. das
Verschiebedatum gilt als neue Buchung. Es fällt für dieses neue Datum erneut eine 1. Teilzahlung (zur Terminreservierung) und eine 2. Teilzahlung an. Sollte Julia Usunow
Fotografie am gewünschten Verschiebedatum nicht verfügbar sein, so geht die Verschiebung in eine STORNIERUNG Punkt 4.1 über.
—> Sollte Julia Usunow Fotografie jedoch für dieses Datum einen neuen, mindestens gleichwertigen Auftrag erhalten, so wird 1. Teilzahlung im Anschluss vollständig zurück erstattet.
4.3 VERSPÄTUNG UND NICHT ERSCHEINEN
Erscheint der Auftraggeber nicht zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort, so gilt dies als Verspätung. Verspätungen von mehr als 30 Minuten ohne eine telefonische oder schriftliche Meldung an Julia Usunow Fotografie, gelten als Nichterscheinen. Das gebuchte Angebot wird zu 100 Prozent in Rechnung gestellt. Julia Usunow Fotografie ist nach genannter 30-minütiger Wartezeit nicht mehr verpflichtet den Auftrag auszuführen und verlässt den vereinbarten Ort.
4.4 CORONAVIRUS UND ANGEORDNETE MASSNAHMEN ZU VERANSTALTUNGEN VERANSTALTUNGSVERBOT/ HOCHZEITEN
Im Falle einem, aufgrund einer Epidemie oder Pandemie wie zb. dem Corona-Virus, durch die Behörden beschlossenen Veranstaltungsverbot (massgebend dafür ist ein Verbot am Datum der geplanten Hochzeit) in der Schweiz oder in einzelnen Kantonen / Regionen, durch welche eine grundsätzliche Unmöglichkeit der Durchführung einer Hochzeit zustande kommt, kann der Hochzeitstermin durch den Auftraggeber:
kostenfrei auf einen anderen Tag im selben Jahr verschoben werden
kostenfrei auf das darauf folgende Jahr wie folgt verschoben werden:
Während der Hochzeits-Nebensaison (1. November bis 30. April) auf einen beliebigen Tag Während der Hochzeitshauptsaison (1. Mai bis 31. Oktober) auf einen Montag bis
Donnerstag
kostenfrei storniert werden
Für die Verschiebung eines Hochzeitstermins auf einen neuen Freitag oder Samstag im darauf folgenden Jahr während der Hochzeitshauptsaison, gilt der für das entsprechende Jahr gültige Preis für das gebuchte Angebot. Ein eventueller Aufpreis wird dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Bei einer Verschiebung kann das gebuchte Angebot nur in gleicher Stundenzahl und im gleichen Umfang auf ein neues Datum übertragen und nicht verkürzt werden.
Ist Julia Usunow Fotografie am vom Auftraggeber neu gewählten Verschiebedatum nicht verfügbar, so wird der bestehende Vertrag aufgelöst und beide Parteien von Rechten und Pflichten befreit.
Im Falle einer, aufgrund einer Epidemie oder Pandemie, wie zb. dem Corona-Virus, durch den Auftraggeber freiwilligen Verschiebung oder Stornierung des Auftrages, ohne dass ein generelles Veranstaltungsverbot für Hochzeiten am Datum der geplanten Hochzeit von den Behörden angeordnet worden ist, gelten die obigen Bedingungen unter Punkt: 4.1 STORNIERUNG und Punkt.: 4.2 TERMIN VERSCHIEBUNG
Ist eine blosse Reduktion von teilnehmenden Personen an Veranstaltungen durch die Behörden beschlossen worden, eine Hochzeitsfeier aber generell erlaubt, so gelten bei Verschiebung oder Stornierung seitens des Auftraggebers, ebenfalls die obigen Bedingungen unter Punkt: 4.1 STORNIERUNG und Punkt.: 4.2 TERMIN VERSCHIEBUNG
SCHUTZMASSNAHMEN GEGEN DIE ANSTECKUNG MIT DEM CORONAVIRUS
Julia Usunow Fotografie wird den Auftrag, zum Eigenschutz und dem Schutz aller Anwesenden, unter Einhaltung der am Datum der Hochzeit geltenden Schutz,- und Hygienemassnahmen ausführen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die am Datum der Hochzeit geltenden behördlich angeordneten Schutz,- und Hygienemassnahmen einzuhalten und sicherzustellen bzw. die Hochzeit entsprechend durchzuführen. Sollten Diese während eines Auftrages, insbesondere vorsätzlich, nicht eingehalten werden, so ist Julia Usunow Fotografie zum Eigenschutz dazu berechtigt, den Auftrag abzubrechen und den Auftragsort zu verlassen. Der Anspruch auf das vertraglich vereinbarte Honorar bleibt in vollem Umfang bestehen.
5. HÖHERE GEWALT FOTOGRAF
Ist es Julia Usunow Fotografie aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit, Todesfall in der Familie und anderen schwerwiegenden Gründen) nicht möglich den Auftrag auszuführen, so verzichtet Julia Usunow Fotografie auf das Einverlangen der vereinbarten Kosten. Julia Usunow Fotografie kann nicht rechtlich belangt werden.
HOCHZEIT
Julia Usunow Fotografie bemüht sich (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine eigenen Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf, dass ein Ersatzfotograf gefunden werden kann, besteht nicht.
Für Mehrkosten, die durch Buchung Dritter (Fotografen, Fotodesigner etc.) entstehen, haftet Julia Usunow Fotografie nicht.
Das Brautpaar verzichtet auf weitere Schadensersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten an Julia Usunow Fotografie.
Eine zuvor geleistete Teilzahlung, oder bereits komplett bezahlte Beträge werden dem Brautpaar innerhalb von 30 Tagen zurückerstattet.
Die Organisation und Vergabe von Buchungen an Julia Usunow Fotografie sowohl die Ausführung eines Auftrags erfolgt mit grösster Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die Julia Usunow Fotografie nicht zu vertreten hat oder höhere Gewalt (zb. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen, Epidemien, Pandemien, Lock-Downs etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen, bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierende Schäden oder Folgen übernommen werden.
6. BEANSTANDUNGEN / SICHERUNG DER FOTODATEIEN / HAFTUNG
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von Julia Usunow Fotografie gelieferten Produkte und Leistungen unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Etwaige Schäden oder Beanstandungen die Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials / die Ware betreffen, sind innerhalb 7 Tagen nach Empfang schriftlich mitzuteilen. Andernfalls gilt das Bildmaterial / die Ware als genehmigt.
Defekte Datenträger werden innerhalb drei Monaten gegen dessen Rücksendung (auf Kosten des Auftraggebers) ausgetauscht.
Nach dem Erhalt der Fotos ist der Auftraggeber allein verantwortlich für die ordnungsgemässe Aufbewahrung und Sicherung der Dateien. Julia Usunow Fotografie empfiehlt dem Auftraggeber eine Sicherung der Fotos auf mindestens einem weiteren Datenträger. Die Speicherung der Daten nach Auftragsabschluss sind nicht Bestandteil der angebotenen Leistung und müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
Für Schäden oder Verlust (trotz mehrfacher Sicherungsmassnahmen) der digitalen Bilddaten, haftet Julia Usunow Fotografie nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von Julia Usunow Fotografie bestätigt worden sind. Julia Usunow Fotografie haftet bei Verspätungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7. DATENSCHUTZ
Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten, gespeichert werden. Julia Usunow Fotografie verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich.
8. ABSCHLIESSENDES
Die mit Julia Usunow Fotografie abgeschlossenen
Verträge unterliegen dem Schweizerischen Recht.
Alle Änderungen und Ergänzungen die diese AGB betreffen, bedürfen der schriftlichen Form.
Julia Usunow Fotografie behält sich das Recht vor, die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit abzuändern oder zu ergänzen.
Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von Julia Usunow Fotografie.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, oder werden,
oder die Bestimmungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig ab dem 15. Dezember 2020